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FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Immateriellen Kulturerbe und dessen Erhaltung

Das Immaterielle Kulturerbe umfasst Wissen, Traditionen und andere lebendige Ausdrucksformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden, so zum Beispiel mündliche Überlieferungen, darstellende Künste, soziale Praktiken, Rituale, festliche Veranstaltungen sowie Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur oder traditionelle Handwerkstechniken.  

In Österreich wird das Imaterielle Kulturerbe durch die Eintragungen im nationalen Verzeichnis der Österreichischen UNESCO-Kommission repräsentiert. Derzeit umfasst dieses Verzeichnis 157 Elemente. Der Begriff „lebendiges Erbe“ wird oft synonym verwendet, geht aber über den Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ hinaus und umfasst auch die zahlreichen Praktiken, die (noch) nicht in das Verzeichnis aufgenommen wurden. 

Den Begriff Immaterielles Kulturerbe prägt das UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO wird eine Praxis durch den Eintragung in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.  Das Überinkommen sieht nämlich vor, dass alle Staaten die dem Übereinkommen beitreten, ein nationales Inventar des in diesem Land gelebten lebendigen Erbes führen müssen. 

Das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich sammelt und dokumentiert vielfältige Praktiken seit der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 2009. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich dabei nicht um eine Erfassung des „österreichischen Erbes" handelt, sondern um eine Inventarisierung von Immateriellem Kulturerbe in Österreich. Lebendige Praktiken haben die Möglichkeit, sich für die Aufnahme in das Verzeichnis zu bewerben. Die Eintragung belegt unter anderem, dass eine Praxis den Kriterien und dem Geist des Übereinkommens entspricht.

Nähere Informationen sind hier zu finden: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/bewerbung-um-aufnahme

Die Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes definiert Erhaltung als den Prozess, durch den das Immaterielle Kulturerbe lebendig gehalten, weitergegeben und angepasst wird, um seine Bedeutung und Relevanz in sich verändernden Kontexten zu bewahren. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt von bestimmten kulturellen Ausdrucksformen an sich, sondern auch um die Förderung und den Schutz der Praktiken, Kenntnisse und Fertigkeiten, die mit ihnen verbunden sind.

Erhaltung bezieht sich dabei auf einen dynamischen und lebendigen Prozess, der eine aktive Teilhabe der Gemeinschaften erfordert, die das Immaterielle Kulturerbe tragen und weitergeben. Dies umfasst die Weitergabe von Wissen von Generation zu Generation, die Anpassung an sich verändernde Bedingungen und die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung des Immateriellen Kulturerbes in der Gesellschaft.

Um ihr Immaterielles Kulturerbe zu erhalten und weiterzugeben, müssen Akteur*innen immer wieder neue und innovative Maßnahmen setzen.

Zu den Erhaltungsmaßnahmen, wie sie die Konvention umfasst, zählen:

  • Dokumentation: Dazu gehört die Aufzeichnung und Dokumentation des Immateriellen Kulturerbes in verschiedenen Formen wie Audio-, Video-, Foto- und schriftlicher Dokumentation.
  • Bildung und Sensibilisierung: Die Sensibilisierung für die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes und die Aufklärung der Menschen über die damit verbundenen Praktiken und Traditionen sind für dessen Erhaltung von entscheidender Bedeutung. Dies kann an Schulen, Museen, Kulturzentren und über andere Plattformen geschehen.
  • Weitergabe von einer Generation an die nächste: Die Förderung und Unterstützung der Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes über Generationen ist wichtig für seinen Fortbestand. Dies kann durch Lehrstellen, Workshops und gemeinschaftsbasierte Programme geschehen.
  • Internationale Zusammenarbeit: Die internationale Zusammenarbeit ist für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von wesentlicher Bedeutung, da es sich häufig um gemeinsame kulturelle Praktiken und Traditionen handelt, die über nationale Grenzen hinausgehen. Gemeinsame Anstrengungen können gemeinsame Forschung, Austauschprogramme und die Entwicklung internationaler Rahmenwerke zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes umfassen.

Eines der Anliegen dieser Website ist es, den Austausch von Initiativen und Maßnahmen rund um die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes in Österreich zu fördern. Die Seite soll Synergien zwischen Elementen und ihren Träger*innen herstellen, die sich vor ähnlichen Herausforderungen in der Erhaltung sehen und Kommunikationsprozesse zwischen verschiedenen Interessengruppen erleichtern.

Die internationale Staatengemeinschaft hat im Rahmen der 32. Generalkonferenz der UNESCO im Jahr 2003 die „Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“ verabschiedet, das mittlerweile 181 Staaten ratifiziert haben. Sie betont die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes für die Identität und das kulturelle Erbe der Menschheit. Sie legt Mechanismen und Leitlinien fest, um diese kulturellen Ausdrucksformen zu erhalten, zu dokumentieren und zu fördern. Unterzeichnende Länder verpflichten sich, nationale Maßnahmen zu ergreifen, um Immaterielles Kulturerbe zu identifizieren, zu erhalten, zu dokumentieren und an die nächste Generation weiterzugeben. Dazu gehören unter anderem: 

  • die Bestandsaufnahme, Erhaltung sowie die Sichtbarmachung des Immateriellen Kulturerbes durch Ermittlung, Dokumentation und Erforschung;
  • die Sicherung des Respekts vor dem Immateriellen Kulturerbe und den betreffenden Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen;
  • die Weitergabe kultureller Praktiken insbesondere an die jüngere Generation durch schulische und außerschulische Bildungsmaßnahmen und
  • die Förderung der Zusammenarbeit sowie Unterstützung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

Dabei definiert die Konvention fünf Bereiche, in die das Immaterielle Kulturerbe eingeteilt wird: 

Nähere Informationen zur Konvention sind hier zu finden: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/die-unesco-konvention 

Nein. Der Begriff „Weltkulturerbe“ ist dem materiellen Erbe vorbehalten: dazu gehören gehören Baudenkmäler wie Schloss Schönbrunn, Stadtensembles wie Graz und Kulturlandschaften wie die Wachau, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felszeichnungen. 

Fälschlicherweise wird der Begriff "Weltkulturerbe" auch im Kontext mit Praktiken des Immateriellen Kulturerbes verwendet. Dies ist allerdings falsch. Immaterielles Kulturebe, selbst jenes das auf internationalen Listen der UNESCO erscheint (beispielsweise die Falknerei, die Kunst der Spanischen Hofreitschule, der Blaudruck oder das Dombauhüttenwesen), bleibt weiterhin Immaterielles Kulturerbe. 

Immaterielles Kulturerbe ist nicht gleich Welterbe!

Häufig gestellte Fragen zur Website und Anmeldung

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Nachdem Sie alle Felder ausgefüllt und die Einreichung für ein Praxisbeispiel zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes abgeschickt haben, wird diese zunächst von uns überprüft und bei entsprechender Erfüllung der Kriterien als beispielhafte Erhaltungsmaßnahme, auf der Website bereitgestellt.

Finden Sie auch mehrere Tagen bzw. Wochen nach Einreichung Ihre Informationen nicht auf der Website, wurde das eingereichte Beispiel vom Team lebendigeserbe.at abgelehnt. Die Betreuer*innen der Website behalten sich vor, keine Ablehnungsbegründung abgeben zu müssen. 

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