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FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Immateriellen Kulturerbe und dessen Erhaltung

Das Immaterielle Kulturerbe umfasst Wissen, Traditionen und andere lebendige Ausdrucksformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden, so zum Beispiel mündliche Überlieferungen, darstellende Künste, soziale Praktiken, Rituale, festliche Veranstaltungen sowie Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur oder traditionelle Handwerkstechniken.  

In Österreich wird das Imaterielle Kulturerbe durch die Eintragungen im nationalen Verzeichnis der Österreichischen UNESCO-Kommission repräsentiert. Derzeit umfasst dieses Verzeichnis über 170 Elemente. Der Begriff „lebendiges Erbe“ wird oft synonym verwendet, geht aber über den Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ hinaus und umfasst auch die zahlreichen Praktiken, die (noch) nicht in das Verzeichnis aufgenommen wurden. 

Die internationale Staatengemeinschaft hat im Rahmen der 32. Generalkonferenz der UNESCO im Jahr 2003 die „Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“ verabschiedet, das mittlerweile 181 Staaten ratifiziert haben. Sie betont die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes für die Identität und das kulturelle Erbe der Menschheit. Sie legt Mechanismen und Leitlinien fest, um diese kulturellen Ausdrucksformen zu erhalten, zu dokumentieren und zu fördern. Unterzeichnende Länder verpflichten sich, nationale Maßnahmen zu ergreifen, um Immaterielles Kulturerbe zu identifizieren, zu erhalten, zu dokumentieren und an die nächste Generation weiterzugeben. Dazu gehören unter anderem: 

  • die Bestandsaufnahme, Erhaltung sowie die Sichtbarmachung des Immateriellen Kulturerbes durch Ermittlung, Dokumentation und Erforschung;
  • die Sicherung des Respekts vor dem Immateriellen Kulturerbe und den betreffenden Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen;
  • die Weitergabe kultureller Praktiken insbesondere an die jüngere Generation durch schulische und außerschulische Bildungsmaßnahmen und
  • die Förderung der Zusammenarbeit sowie Unterstützung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

Dabei definiert die Konvention fünf Bereiche, in die das Immaterielle Kulturerbe eingeteilt wird: 

Nähere Informationen zur Konvention sind hier zu finden: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/die-unesco-konvention 

Den Begriff Immaterielles Kulturerbe prägt das UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO wird eine Praxis durch den Eintragung in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.  Das Überinkommen sieht nämlich vor, dass alle Staaten die dem Übereinkommen beitreten, ein nationales Inventar des in diesem Land gelebten lebendigen Erbes führen müssen. 

Das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich sammelt und dokumentiert vielfältige Praktiken seit der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 2009. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich dabei nicht um eine Erfassung des „österreichischen Erbes" handelt, sondern um eine Inventarisierung von Immateriellem Kulturerbe in Österreich. Lebendige Praktiken haben die Möglichkeit, sich für die Aufnahme in das Verzeichnis zu bewerben. Die Eintragung belegt unter anderem, dass eine Praxis den Kriterien und dem Geist des Übereinkommens entspricht.

Nähere Informationen sind hier zu finden: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/bewerbung-um-aufnahme

Das Immaterielle Kulturerbe rückt den Menschen und seine kulturellen Traditionen in den Mittelpunkt. Für den Erhalt Immateriellen Kulturerbes ist es wichtig, dass ein Element von den jeweiligen Träger*innen als wertvoll angesehen wird, denn nur sie können für eine zeitgemäße Vermittlung und damit für seine Erhaltung sorgen. Die UNESCO sowie ihre nationalen Kommissionen können diese Bemühungen durch Sichtbarmachen und bewusstseinsfördernde Maßnahmen unterstützen.

Das primäre Ziel des Nationalen Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme sowie die Sichtbarmachung des Immateriellen Kulturerbes eines Landes. Es handelt sich dabei aber um keine Erfassung des "österreichischen Erbes", sondern um eine Inventarisierung von immateriellem Kulturerbe in Österreich. Die in das Verzeichnis aufgenommenen Elemente und ihre Träger*innen stehen exemplarisch für die Kreativität und den Erfindergeist unserer Gesellschaft.

Für eine Eintragung in das Nationale Verzeichnis kommen jene Elemente in Frage, die für die jeweilige Gemeinschaft tatsächlich von Relevanz sind und von den betroffenen Menschen auch heute noch praktiziert werden. Eine Konservierung von Elementen, die nicht mehr gelebt bzw. aktiv vermittelt werden, ist nicht im Sinne des Übereinkommens.

Die aktuellen Einträge im Nationalen Verzeichnis finden Sie hier: Online Datenbank

Als lebendiges Erbe im Sinne der UNESCO ist das Immaterielle Kulturerbe kein statisches Relikt der Vergangenheit. Die Aufnahme in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bedeutet keine Musealisierung eines Brauchs oder einer Tradition, sondern vielmehr die Anerkennung einer Praxis, die in stetigem Austausch mit ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt steht. Praktiken können sich deshalb auch ändern. Deshalb fragt nach der Aufnahme die Österreichische UNESCO-Kommission alle ca. 5 Jahre nach dem Statuts der Eintragungen bzw. werden zu allen Neuerungen informiert. 

Aufgenommene Elemente haben zudem Anspruch auf die Verwendung des Logos für das Nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. 

In Einzelfällen können Elemente auch wieder aus dem Nationalen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbe entfernt werden. Dies kann unter anderm sein, wenn ein Element aufgehört wird zu praktizieren, oder es nicht mehr den Prinzipien des Immateriellen Kulturerbes entspricht. Die Entscheidung dazu wird vom Fachbeirat Immaterielles Kulturerbe getroffen.

Der Begriff „Weltkulturerbe“ ist dem materiellen Erbe vorbehalten. In Analogie zu den internationalen Welterbelisten gibt es aber drei UNESCO-Verzeichnisse für das Immaterielle Kulturerbe:

  • die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
  • die Liste für dringend erhaltungsbedürftiges immaterielles Kulturerbe und die
  • das Verzeichnis guter Praxisbeispiele

Nähere Informationen zu den internationalen Listen finden Sie hier. Eine Bewerbung für die internationalen Listen ist nur für jene Elemente möglich, die bereits in einem nationalen Verzeichnis gelistet sind.

Nähere Informationen zum Unterschied zwischen Welterbe und Immaterielles Kulturerbe finden Sie hier: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/warum-ist-immaterielles-kulturerbe-nicht-gleich-weltkulturerbe 

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Dann schicken Sie uns diese an: office@lebendigeserbe.at