FAQs
Häufig gestellte Fragen zum Immateriellen Kulturerbe und dessen Erhaltung
Das Immaterielle Kulturerbe umfasst Wissen, Traditionen und andere lebendige Ausdrucksformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden, so zum Beispiel mündliche Überlieferungen, darstellende Künste, soziale Praktiken, Rituale, festliche Veranstaltungen sowie Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur oder traditionelle Handwerkstechniken.
In Österreich wird das Imaterielle Kulturerbe durch die Eintragungen im nationalen Verzeichnis der Österreichischen UNESCO-Kommission repräsentiert. Derzeit umfasst dieses Verzeichnis 157 Elemente. Der Begriff „lebendiges Erbe“ wird oft synonym verwendet, geht aber über den Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ hinaus und umfasst auch die zahlreichen Praktiken, die (noch) nicht in das Verzeichnis aufgenommen wurden.
Den Begriff Immaterielles Kulturerbe prägt das UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO wird eine Praxis durch den Eintragung in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Das Überinkommen sieht nämlich vor, dass alle Staaten die dem Übereinkommen beitreten, ein nationales Inventar des in diesem Land gelebten lebendigen Erbes führen müssen.
Das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich sammelt und dokumentiert vielfältige Praktiken seit der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 2009. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich dabei nicht um eine Erfassung des „österreichischen Erbes" handelt, sondern um eine Inventarisierung von Immateriellem Kulturerbe in Österreich. Lebendige Praktiken haben die Möglichkeit, sich für die Aufnahme in das Verzeichnis zu bewerben. Die Eintragung belegt unter anderem, dass eine Praxis den Kriterien und dem Geist des Übereinkommens entspricht.
Nähere Informationen sind hier zu finden: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/bewerbung-um-aufnahme
Die internationale Staatengemeinschaft hat im Rahmen der 32. Generalkonferenz der UNESCO im Jahr 2003 die „Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“ verabschiedet, das mittlerweile 181 Staaten ratifiziert haben. Sie betont die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes für die Identität und das kulturelle Erbe der Menschheit. Sie legt Mechanismen und Leitlinien fest, um diese kulturellen Ausdrucksformen zu erhalten, zu dokumentieren und zu fördern. Unterzeichnende Länder verpflichten sich, nationale Maßnahmen zu ergreifen, um Immaterielles Kulturerbe zu identifizieren, zu erhalten, zu dokumentieren und an die nächste Generation weiterzugeben. Dazu gehören unter anderem:
- die Bestandsaufnahme, Erhaltung sowie die Sichtbarmachung des Immateriellen Kulturerbes durch Ermittlung, Dokumentation und Erforschung;
- die Sicherung des Respekts vor dem Immateriellen Kulturerbe und den betreffenden Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen;
- die Weitergabe kultureller Praktiken insbesondere an die jüngere Generation durch schulische und außerschulische Bildungsmaßnahmen und
- die Förderung der Zusammenarbeit sowie Unterstützung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.
Dabei definiert die Konvention fünf Bereiche, in die das Immaterielle Kulturerbe eingeteilt wird:
- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes [Slowenische Flur- und Hofnamen in Kärnten]
- Darstellende Künste [Passionsspiele Erl]
- Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste [Axamer Wampelerreiten]
- Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum [Wissen um traditionellen Samenbau und Saatgutgewinnung]
- Traditionelle Handwerkstechniken [Schmieden in Ybbsitz]
Nähere Informationen zur Konvention sind hier zu finden: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/die-unesco-konvention
Nein. Der Begriff „Weltkulturerbe“ ist dem materiellen Erbe vorbehalten: dazu gehören gehören Baudenkmäler wie Schloss Schönbrunn, Stadtensembles wie Graz und Kulturlandschaften wie die Wachau, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felszeichnungen.
Fälschlicherweise wird der Begriff "Weltkulturerbe" auch im Kontext mit Praktiken des Immateriellen Kulturerbes verwendet. Dies ist allerdings falsch. Immaterielles Kulturebe, selbst jenes das auf internationalen Listen der UNESCO erscheint (beispielsweise die Falknerei, die Kunst der Spanischen Hofreitschule, der Blaudruck oder das Dombauhüttenwesen), bleibt weiterhin Immaterielles Kulturerbe.
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Dann schicken Sie uns diese an: office@lebendigeserbe.at